Beurteilungswesen, LoB

Beurteilungswesen in der öffentlichen Verwaltung: Ein anspruchsvolles Unterfangen – IMAKA macht’s!

Die formale Notwendigkeit für Beurteilungssysteme in öffentlichen Verwaltungen ergeben sich für Tarifbeschäftigte aus § 18 TVöD-VKA und für Beamte aus den einschlägigen, landesspezifischen besoldungsrechtlichen Vorschriften (z. B. § 51 Abs. 1 LBG Baden-Württemberg). Dabei liegt der originäre Fokus von Beurteilungssystemen im Tarifrecht in einer sachgerechten Verteilung des Leistungsentgelts und im Beamtenrecht in der Bestenauslese für Beförderungs- und Auswahlentscheidungen.

Darüber hinaus bestehen vielzählige weitere positive Effekte, die sich aus einem funktionierenden Beurteilungssystem ergeben können, wie beispielsweise eine moderne, leistungsorientierte Verwaltungskultur, die Wertschätzung und Motivation von Leistungsträgern sowie der institutionalisierte Austausch über Entwicklungspotenziale und -bedarfe – dabei handelt es sich um einen integralen Bestandteil zielgerichteter Personalentwicklung.

Selbstverständlich können schlecht konstruierte Beurteilungssysteme zu viel Missmut und Demotivation in der Verwaltung führen und damit die oben genannten positiven Aspekte ins Gegenteil verkehren. Deshalb unterstützen die Beraterinnen und Berater von IMAKA öffentliche Verwaltungen dabei, gemeinsam Beurteilungssysteme zu entwickeln, die den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und sich in umfassende Personalentwicklungskonzepte einfügen. Häufig handelt es sich dabei um integrierte Beurteilungssysteme, also einheitliche Beurteilungsverfahren für Tarifbeschäftigte und Beamte.

Die Unterstützungsleistungen von IMAKA können dabei die komplette Konzeption von Beurteilungssystemen einschließlich der fachlich-inhaltlichen und methodischen Schulung der Führungskräfte sowie die gesamthafte Information der Beschäftigten und anschließende Evaluation der Beurteilungserfahrungen umfassen – oder sich bedarfsweise auf einen Ausschnitt der vorgenannten Leistungen beziehen.